AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Motoren Zimmer GmbH

 

1. Allgemeines

Allen Kauf-, Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen mit Motoren Zimmer GmbH liegen,

sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB

zugrunde. Gegenteiligen Bedingungen vom Kunden wird widersprochen. Verbraucher im Sinne

nachfolgender Bedingungen sind natürliche Personen, denen bei Vertragsabschluss keine

gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im

Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige

Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss im Rahmen einer gewerblichen oder

selbständigen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne nachfolgender Bedingungen sind alle, die

Leistungen von Motoren Zimmer GmbH nachfragenden oder ihr Interesse daran bekundenden

Geschäftspartner.

 

2. Angebote

Angebote sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Diese gelten

ab Lager und schließen demgemäß Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein.

Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von

Motoren Zimmer GmbH verbindlich. Soweit Angestellte von Motoren Zimmer GmbH oder sonstige

für Motoren Zimmer GmbH tätige Personen mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen

abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit

stets der schriftlichen Bestätigung durch Motoren Zimmer GmbH. Die etwa zum Angebot

gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- oder sonstige

technischen Angaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.

 

3. Preise

Preise gelten ab Betrieb oder ab Lager Motoren Zimmer GmbH inkl. ges. MwSt. Maßgebend sind

die am Tage des Vetragsabschlusses gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und

Liefertermin mehr als vier Monate, ohne dass Motoren Zimmer GmbH in Verzug ist, gilt der am

Liefertag gültige Listenpreis.

 

4. Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert Motoren Zimmer GmbH „ab Firmenstandort“.

Lieferzeiten rechnen vom Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung an, frühestens aber

vom Tage ab, an dem die endgültige Ausführung in schriftlicher Form festgestellt worden ist.

Wurde für die Lieferung eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und will der Käufer vom Vertrag

zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wird der Käufer durch das

Verstreichen der Lieferfrist nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung

der Leistung und der Erklärung befreit. Dies gilt nur dann nicht, wenn Motoren Zimmer GmbH eine

Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Lieferfristen verlängern sich, auch soweit bereits Verzug eingetreten ist, angemessen bei

Verzögerungen infolge höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss

eingetretenen Hindernissen, soweit diese Motoren Zimmer GmbH nicht zu vertreten hat. Treten

solche Hindernisse auf, kann der Käufer von Motoren Zimmer GmbH die Erklärung verlangen, ob

er zurücktritt oder in angemessener Frist liefern will. Soweit sich Motoren Zimmer GmbH hierüber

nicht erklärt, kann der Käufer zurücktreten.

Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten –

auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten

verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haftet Motoren Zimmer GmbH nicht.

Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Motoren Zimmer GmbH

gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

 

5. Abnahme

Erfolgt die Übernahme von Fahrzeugen oder Teilen vereinbarungsgemäß im Betrieb von Motoren

Zimmer GmbH, so kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8

Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen

Rechnung das Fahrzeug oder die Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt.

Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behält Motoren Zimmer

GmbH sich vor, als Standgeld die ortsüblichen Gebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu

berechnen. Auf den Rechnungsbetrag erhebt Motoren Zimmer GmbH von Nichtkaufleuten

Verzugszinsen von 5%, von Kaufleuten von 8%, jeweils über dem Basissatz der Europäischen

Zentralbank.

Bleibt der Kunde auch nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des

Vertragsgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage im

Rückstand, so ist Motoren Zimmer GmbH nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,

es sei denn, der Kunde weist Motoren Zimmer GmbH einen berechtigten Grund für die

unterbliebene Übernahme nach. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt mindestens 15% des

vereinbarten Preises, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden geringer ist.

Umgekehrt bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

 

6. Warenrücknahmen und Lieferungen

Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine

Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde

für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns

zurückgeschickt werden. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der

zurückgesandten Ware. Die Gutschrift erfolgt auf Ihrem Kundenkonto und wird nicht Bar

ausgezahlt. Die Rücksendung muss frankiert erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer

15 % des Warenwerts, aber mindestens 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Waren mit einem

Nettowarenwert unter 50,00 EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift

zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung

ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.

6.1 Rücksendekosten für Waren im Falle des Widerrufs

Für Verbraucher gilt:

Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so werden Ihnen die regelmäßigen

Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn

der Preis der zurückzusenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei

einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder

eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie

kostenfrei.

 

7. Reparaturen

Für vom Kunden angelieferte Ersatzteile und daraus resultierende Folgeschäden wird keine

Gewährleistung übernommen. Für entstandene Schäden aus vom Kunden bereitgestellten

Schmiermitteln für Motoren wird ebenfalls keine Gewährleistung übernommen.

Wird die Durchführung von Reparaturen in Auftrag gegeben, liegt die Entscheidung, ob die

Reparatur in eigener oder in fremder Werkstatt erfolgt, im Ermessen von Motoren Zimmer GmbH.

Die obigen Gewährleistungsvorschriften finden entsprechende Anwendung. Kosten für Versand

und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Reparaturrechnungen sind sofort fällig.

 

8. Gefahrübergang

Unternehmer tragen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung

der von Motoren Zimmer GmbH erbrachten Leistung ab Übergabe, beim Versendungsverkauf ab

Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte

Person oder Firma.

Verbraucher tragen genannte Gefahren beim Versendungskauf erst ab Übergabe der Sache. Der

Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

 

9.Gewährleistung/Nacherfüllung

9.1 Gegenüber Unternehmern

Für Geschäfte mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen 12

Monate ab Aus- oder Ablieferung.

Unternehmer haben offensichtliche Fehler von Motoren Zimmer GmbH innerhalb einer Frist von 2

Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei

Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist

Motoren Zimmer GmbH unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer

haben zu beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und er von ihnen rechtzeitig

festgestellt und angezeigt wurde.

Die Gewährleistung erfolgt gegenüber Unternehmern nach Wahl von Motoren Zimmer GmbH

Zimmer durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber

ausgetauschte Teile wird bis zum Anlauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen

Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.

Im Fall leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzungen von

Motoren Zimmer GmbH sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind

Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt. Setzt der Unternehmer

eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach

fruchtlosem Ablauf binnen zweier Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder

weiterhin Erfüllung verlangt. Wird nicht fristgerecht Erfüllung verlangt, erlischt der

Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt kann nicht auch noch Schadenersatz wegen eines Sachmangels

gefordert werden.

Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei

ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied

zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, Motoren Zimmer GmbH hätte den

Vertrag arglistig verletzt.

Bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger oder arglistiger Verletzung einer vertraglichen

Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem

Auftraggeber ein 20% des Leistungspreises übersteigender Schaden entstanden ist.

Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen

wesentlichen Vertragspflichten, hinsichtlich deren er vorzuleisten hat, nicht nachkommt oder wenn

er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerleglich vermutet, wenn

er hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit über 5.000 Euro

ungeachtet mindestens zweier befristeter Mahnungen in Zahlungsverzug ist.

Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form

gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.

Motoren Zimmer GmbH ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht

beseitigt werden, kann ein Unternehmer Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf

Ersatzlieferung besteht nicht.

Mit Unternehmern vereinbart Motoren Zimmer GmbH, dass als Beschaffenheit der Ware

grundsätzlich nur ihre Produktbeschreibung oder eine solche des jeweiligen Herstellers gilt.

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des jeweiligen Herstellers stellen daneben

keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

9.2 Gegenüber Verbrauchern

Verbraucher als Kunden müssen Motoren Zimmer GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen

nach dem Zeitpunkt, in dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, offensichtliche Mängel

schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die

rechtzeitige Anzeige, erlöschen Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche zwei Wochen

nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, Motoren Zimmer GmbH

hätte arglistig gehandelt.

Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurden sie

durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsabschluss veranlasst, trifft sie die

Beweislast für diese Ursache.

Für Verbraucher gilt ferner, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Fall neuer Sachen eine

Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Im Falle gebrauchter Sachen

beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Verbraucher können bei Waren im Wert von unter 3.000 Euro zunächst nur Ersatzlieferung

fordern. Bei Sachen von darüberliegendem Wert steht Motoren Zimmer GmbH binnen

angemessener Zeit von höchstens 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist

Motoren Zimmer GmbH die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung

durch Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Verbraucher nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung

(Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger

Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung,

steht ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mangelbeseitigung, die nicht kürzer als zwei Wochen sein

darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier weiterer Wochen zu erklären, ob er vom

Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt

sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines

Sachmangels.

9.3 Verjährung

Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware,

es sei denn, Motoren Zimmer GmbH wäre Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vorzuwerfen

oder es handelte sich um einen Personenschaden.

 

10. Versand und Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei Versandweg und

Versandmittel der Wahl von Motoren Zimmer GmbH überlassen sind, wenn nichts anderes

vereinbart ist.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf

Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem

Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder

Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von Motoren Zimmer GmbH auf

den Käufer über.

Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer

Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders

vereinbart, inh. von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen. Die Zahlung hat ohne jeden

Abzug mit den heute üblichen Zahlungsmitteln bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder

spätestens innerhalb 7 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen.

Bei Zahlungsverzug kann Motoren Zimmer GmbH von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von

8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, von Verbrauchern

Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.

Die Vertragspartner dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen

aufrechnen.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt, sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist, bis

zur vollständigen Bezahlung der Motoren Zimmer GmbH aus dem Vertrag zustehenden

Forderungen sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten, Zinsen) Eigentum von Motoren

Zimmer GmbH.

Falls der Kunde Unternehmer ist, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum

Vertragsschluss offenen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von Motoren Zimmer GmbH.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil,

Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des

Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Motoren Zimmer GmbH

unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Waren

sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend

zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der

Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Motoren Zimmer GmbH die Versicherung auf seine

Kosten abschließen und ihn mit den Kosten belasten.

Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Verpflichtungen, das Vorbehaltseigentum zu erhalten

und zu versichern, kann Motoren Zimmer GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom

Kunden herausverlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist

unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch

freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch von Motoren Zimmer

GmbH hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm stünde ein durch den

Vertrag begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten

ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen

Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist Motoren Zimmer GmbH

verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen.

Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde.

Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich

Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen

werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des

Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht.

Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder

gepfändet, so ist Motoren Zimmer GmbH dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff

Dritter, insbesondere im Falle der Pfändung, hat der Kunde zusätzlich den Dritten sofort auf den

Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer

des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung

des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

12. Pfandrecht und Zurückbehaltung

An dem Gegenstand, der aufgrund eines Auftrags in den Besitz von Motoren Zimmer GmbH

gelangt ist, steht ihr wegen aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, sofern diese in einem

natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Herausgabeanspruch des Kunden

stehen, ein Zurückbehaltungs- und ein Pfandrecht zu. Motoren Zimmer GmbH ist zur

Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung

genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte bekannte Anschrift des

Kunden.

 

13. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Motoren Zimmer

GmbH auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen ordentlichen Kaufmann

vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht

fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmen haftet Motoren Zimmer GmbH bei leicht fahrlässiger oder nicht

arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen keine Produkthaftungsansprüche und keine

Ansprüche wegen eines Personenschadens.

 

14. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung,

Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht

14.1

Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Motoren Zimmer GmbH

angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning

vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den

Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde

wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und

Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies,

physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann.

Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das

Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die

Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Motoren Zimmer GmbH bietet deshalb

die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.

Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Motoren Zimmer

GmbH nur insoweit, als sie durch von Motoren Zimmer GmbH eingebaute, fehlerhafte, das heißt

nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen

Steuerchips haftet Motoren Zimmer GmbH damit ausdrücklich nur für solche Schäden am

Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die

lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Wir weisen

außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die aufgrund Verschleiß durch

überdurchschnittlich hohe Laufleistungen (> 25.000 km/Jahr) entstanden sind, von der

Gewährleistung ausgenommen sind.

14.2

Motoren Zimmer GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum

Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw.

Fahrzeugverkäufers führen kann. Ebenso erlischt der Anspruch gegenüber Motoren Zimmer

GmbH auf Gewährleistung/Haftung, wenn am Fahrzeug / Motor, Teile verbaut wurden bzw.

Betriebsstoffe verwendet wurden, die nicht vom Hersteller vorgeschrieben sind. Gleiches gilt wenn

die Vorgaben von Motoren Zimmer GmbH ( sollte es keine geben gelten die Herstellervorgaben)

für den Betrieb das Fahrzeuges / Motor oder Bauteiles nicht befolgt werden/wurden.

14.3

Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und

Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die

Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine

ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von

umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den

Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der

Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich

schriftlich zugesichert.

14.4

Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet,

für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Motoren Zimmer

GmbH insoweit von jeder Haftung frei.

14.5

Der Kunde verpflichtet sich, seine Kunden/Käufer bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem

Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

14.6

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Motorsportteilen oder Dienstleistungen für

Fahrzeuge die nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden wie z.B. auf

Motorsportveranstaltungen/Trackdays/Sportfahrertrainings um kurzlebige Hochleistungsprodukte

handelt, die teilweise nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Für diese

speziellen Motorsportteile/Dienstleistung können wir keine Gewährleistung oder Haftung

übernehmen auch nicht für Personenschäden oder an Dritte.

14.7

Der Kunde verpflichtet sich nach einer Motorinstandsetzung oder Neu-Inbetriebnahme eines

Motors einen einmaligen Service nach 400-600 Kilometer Laufleistung oder 4-8 Betriebsstunden

nach Motoren Zimmer GmbH Vorgabe durchzuführen. Die notwendigen Arbeitsanweisungen

erhalten Sie auf Anfrage, da diese je nach Motorentyp unterschiedlich sind. Sollte dieses nicht

erfolgen, können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen.

14.8

Bei der Inbetriebnahme von Motoren die nicht durch die Firma Motoren Zimmer GmbH in Betrieb

genommen werden, sind besondere Vorgaben und Prüfungen durchzuführen. Sollten diese nicht

befolgt werden, können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Die Notwendigen

Arbeitsanweisungen erhalten Sie auf Anfrage, da diese je nach Motorentyp unterschiedlich sind.

 

15. Abbildung von Kundenfahrzeugen zu Werbezwecken

Der Kunde akzeptiert, dass die Firma Motoren Zimmer GmbH sowie Medien Zimmer GmbH ggf.

digitale Aufnahmen in z. B. Bild- und Videoform vom Kundenfahrzeug anfertigt und diese zu

eigenen Werbe- und Marketingzwecken in Medien veröffentlicht (z. B. Video des Fahrzeugs im

Rahmen der Reparatur auf dessen Socialmedia Plattformen).

 

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des eigentlichen Vertrages unwirksam oder

anfechtbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht

berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung unverzüglich

durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich soweit wie möglich gleichkommende

Bestimmung zu ersetzen.

 

17. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht,

Erfüllungsort, Gerichtstand

Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.

Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der

Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das Amtsgericht in 31785 Hameln Deutschland.

 

Stand

04.01.2024

 

Herausgeber

Motoren Zimmer GmbH

Jean-Pierre Zimmer

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