AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Motoren Zimmer GmbH

1. Allgemeines

Allen Kauf-, Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen mit Motoren Zimmer GmbH liegen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB zugrunde. Gegenteiligen Bedingungen vom Kunden wird widersprochen.

Verbraucher im Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche Personen, denen bei Vertragsabschluss keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne nachfolgender Bedingungen sind alle, die Leistungen von Motoren Zimmer GmbH nachfragenden oder ihr Interesse daran bekundenden Geschäftspartner.

2. Angebote

Angebote sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Diese gelten ab Lager und schließen demgemäß Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Motoren Zimmer GmbH verbindlich.

Soweit Angestellte von Motoren Zimmer GmbH oder sonstige für Motoren Zimmer GmbH tätige Personen mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch Motoren Zimmer GmbH. Die etwa zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- oder sonstige technischen Angaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.

3. Preise

Preise gelten ab Betrieb oder ab Lager Motoren Zimmer GmbH inkl. ges. MwSt. Maßgebend sind die am Tage des Vetragsabschlusses gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, ohne dass Motoren Zimmer GmbH in Verzug ist, gilt der am Liefertag gültige Listenpreis.

4. Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert Motoren Zimmer GmbH „ab Firmenstandort“. Lieferzeiten rechnen vom Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung an, frühestens aber vom Tage ab, an dem die endgültige Ausführung in schriftlicher Form festgestellt worden ist.

Wurde für die Lieferung eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wird der Käufer durch das Verstreichen der Lieferfrist nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung befreit. Dies gilt nur dann nicht, wenn Motoren Zimmer GmbH eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Lieferfristen verlängern sich, auch soweit bereits Verzug eingetreten ist, angemessen bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, soweit diese Motoren Zimmer GmbH nicht zu vertreten hat. Treten solche Hindernisse auf, kann der Käufer von Motoren Zimmer GmbH die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder in angemessener Frist liefern will. Soweit sich Motoren Zimmer GmbH hierüber nicht erklärt, kann der Käufer zurücktreten.

Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten – auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haftet Motoren Zimmer GmbH nicht.

Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Motoren Zimmer GmbH gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

Hinweis: Sollte eine Sendung aufgrund falscher Angaben in der Lieferadresse nicht zugestellt werden können oder zu uns zurückkehren, weil sie vom Empfänger nicht angenommen oder abgeholt wurde, behalten wir uns vor, die durch den erneuten Versand entstehenden zusätzlichen Versandkosten vom Besteller einzufordern.

 

5. Abnahme

Erfolgt die Übernahme von Fahrzeugen oder Teilen vereinbarungsgemäß im Betrieb von Motoren Zimmer GmbH, so kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder die Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt.

Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behält Motoren Zimmer GmbH sich vor, als Standgeld die ortsüblichen Gebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Auf den Rechnungsbetrag erhebt Motoren Zimmer GmbH von Nichtkaufleuten Verzugszinsen von 5%, von Kaufleuten von 8%, jeweils über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank.

Bleibt der Kunde auch nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Vertragsgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage im Rückstand, so ist Motoren Zimmer GmbH nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist Motoren Zimmer GmbH einen berechtigten Grund für die unterbliebene Übernahme nach. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt mindestens 15% des vereinbarten Preises, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden geringer ist. Umgekehrt bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Warenrücknahmen und Lieferungen

Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme für die Kategorien: Mercedes Motoren , Mercedes Ersatzteile, Tuning nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Rücksendekosten trägt der Käufer. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns zurückgeschickt werden. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Gutschrift erfolgt auf Ihrem Kundenkonto und wird nicht Bar ausgezahlt. Die Rücksendung muss frankiert erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 15 % des Warenwerts, aber mindestens 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.

Waren aus der Kategorie Fan Shop können innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung an uns zurück geschickt werden.

6.1 Rücksendekosten für Waren im Falle des Widerrufs

Für Verbraucher gilt:

Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so werden Ihnen die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt.

Der Artikel kann innerhalb von 14 Tagen an unsere Adresse zurückgeschickt werden. Die Frist beginnt mit Zustellung der Ware.

Fristgemäß retournierte Ware erstatten wir grundsätzlich zurück, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Wir nehmen nur ungebrauchte und/oder ungewaschene Artikel zurück. Es müssen alle Etiketten noch dran sein, die Ware muss original verpackt sein und sie darf keine Gebrauchsspuren aufweisen. Der Rücksendung ist bitte eine Kopie der Rechnung beizulegen, sonst können wir die Rückgabe nicht zuordnen und bearbeiten

Die Rücksendung sollte ausreichen frankiert sein, unfreie Pakete können wir nicht annehmen. Wir empfehlen den versicherten Versand mit Sendungsnummer, da sonst das Paket bei Verlust nicht nachvollzogen werden kann. Nach Ankunft der Rücksendung wird diese in der Regel innerhalb 1 bis 2 Wochen bearbeitet.

Bei Erstattungen verwenden wir in der Regel das ursprünglich gewählte Zahlungsmittel von der Bestellung. Die Rückzahlung kann bis zu 15 Werktage dauern.

7. Reparaturen

Für vom Kunden angelieferte Ersatzteile und daraus resultierende Folgeschäden wird keine Gewährleistung übernommen. Für entstandene Schäden aus vom Kunden bereitgestellten Schmiermitteln für Motoren wird ebenfalls keine Gewährleistung übernommen.

Wird die Durchführung von Reparaturen in Auftrag gegeben, liegt die Entscheidung, ob die Reparatur in eigener oder in fremder Werkstatt erfolgt, im Ermessen von Motoren Zimmer GmbH.
Die obigen Gewährleistungsvorschriften finden entsprechende Anwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Reparaturrechnungen sind sofort fällig.

Eingetragene bzw. abgesprochene Werkstatttermine müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, wenn dies nicht eingehalten wird, berechnen wir 80€ als Ausfallpauschale.

8. Gefahrübergang

Unternehmer tragen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von Motoren Zimmer GmbH erbrachten Leistung ab Übergabe, beim Versendungsverkauf ab Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma.

Verbraucher tragen genannte Gefahren beim Versendungskauf erst ab Übergabe der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

9.Gewährleistung/Nacherfüllung

9.1 Gegenüber Unternehmern

Für Geschäfte mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen 12 Monate ab Aus- oder Ablieferung.

Unternehmer haben offensichtliche Fehler von Motoren Zimmer GmbH innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist Motoren Zimmer GmbH unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer haben zu beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und er von ihnen rechtzeitig festgestellt und angezeigt wurde.

Die Gewährleistung erfolgt gegenüber Unternehmern nach Wahl von Motoren Zimmer GmbH durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber ausgetauschte Teile wird bis zum Anlauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.

Im Fall leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzungen von Motoren Zimmer GmbH sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt. Setzt der Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Wird nicht fristgerecht Erfüllung verlangt, erlischt der Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt kann nicht auch noch Schadenersatz wegen eines Sachmangels gefordert werden.

Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, Motoren Zimmer GmbH hätte den Vertrag arglistig verletzt.

Bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger oder arglistiger Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem Auftraggeber ein 20% des Leistungspreises übersteigender Schaden entstanden ist.

Die Beseitigung vom Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen wesentlichen Vertragspflichten, hinsichtlich deren er vorzuleisten hat, nicht nachkommt oder wenn er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerleglich vermutet, wenn er hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit über 5.000 Euro ungeachtet mindestens zweier befristeter Mahnungen in Zahlungsverzug ist.

Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.
Motoren Zimmer GmbH ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht beseitigt werden, kann ein Unternehmer Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

Mit Unternehmern vereinbart Motoren Zimmer GmbH, dass als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur ihre Produktbeschreibung oder eine solche des jeweiligen Herstellers gilt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des jeweiligen Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

9.2 Gegenüber Verbrauchern

Verbraucher als Kunden müssen Motoren Zimmer GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, offensichtliche Mängel schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, erlöschen Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche zwei Wochen nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, Motoren Zimmer GmbH hätte arglistig gehandelt.

Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurden sie durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsabschluss veranlasst, trifft sie die Beweislast für diese Ursache.

Für Verbraucher gilt ferner, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Fall neuer Sachen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Im Falle gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Verbraucher können bei Waren im Wert von unter 3.000 Euro zunächst nur Ersatzlieferung fordern. Bei Sachen von darüberliegendem Wert steht Motoren Zimmer GmbH binnen angemessener Zeit von höchstens 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist Motoren Zimmer GmbH die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Verbraucher nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung, steht ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mangelbeseitigung, die nicht kürzer als zwei Wochen sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier weiterer Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines Sachmangels.

9.3 Verjährung

Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, Motoren Zimmer GmbH wäre Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vorzuwerfen oder es handelte sich um einen Personenschaden.

10. Versand und Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei Versandweg und Versandmittel der Wahl von Motoren Zimmer GmbH überlassen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von Motoren Zimmer GmbH auf den Käufer über.

Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders vereinbart, inh. von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug mit den heute üblichen Zahlungsmitteln bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder spätestens innerhalb 7 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen.

Bei Zahlungsverzug kann Motoren Zimmer GmbH von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.

Die Vertragspartner dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt, sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist, bis zur vollständigen Bezahlung der Motoren Zimmer GmbH aus dem Vertrag zustehenden Forderungen sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten, Zinsen) Eigentum von Motoren Zimmer GmbH.

Falls der Kunde Unternehmer ist, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Vertragsschluss offenen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von Motoren Zimmer GmbH.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Motoren Zimmer GmbH unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Waren sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Motoren Zimmer GmbH die Versicherung auf seine Kosten abschließen und ihn mit den Kosten belasten.

Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Verpflichtungen, das Vorbehaltseigentum zu erhalten und zu versichern, kann Motoren Zimmer GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom Kunden herausverlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch von Motoren Zimmer GmbH hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm stünde ein durch den Vertrag begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist Motoren Zimmer GmbH verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen.

Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht.
Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist Motoren Zimmer GmbH dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff Dritter, insbesondere im Falle der Pfändung, hat der Kunde zusätzlich den Dritten sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

12. Pfandrecht und Zurückbehaltung

An dem Gegenstand, der aufgrund eines Auftrags in den Besitz von Motoren Zimmer GmbH gelangt ist, steht ihr wegen aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, sofern diese in einem natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Herausgabeanspruch des Kunden stehen, ein Zurückbehaltungs- und ein Pfandrecht zu. Motoren Zimmer GmbH ist zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsaandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte bekannte Anschrift des Kunden.

13. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Motoren Zimmer GmbH auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen ordentlichen Kaufmann vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmen haftet Motoren Zimmer GmbH bei leicht fahrlässiger oder nicht arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen keine Produkthaftungsansprüche und keine Ansprüche wegen eines Personenschadens.

14. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht

14.1

Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Motoren Zimmer GmbH angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Motoren Zimmer GmbH bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.

Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Motoren Zimmer GmbH nur insoweit, als sie durch von Motoren Zimmer GmbH eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet Motoren Zimmer GmbH damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die aufgrund Verschleiß durch überdurchschnittlich hohe Laufleistungen (> 25.000 km/Jahr) entstanden sind, von der Gewährleistung ausgenommen sind.

14.2

Motoren Zimmer GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Ebenso erlischt der Anspruch gegenüber Motoren Zimmer GmbH auf Gewährleistung/Haftung, wenn am Fahrzeug / Motor, Teile verbaut wurden bzw. Betriebsstoffe verwendet wurden, die nicht vom Hersteller vorgeschrieben sind. Gleiches gilt wenn die Vorgaben von Motoren Zimmer GmbH ( sollte es keine geben gelten die Herstellervorgaben) für den Betrieb das Fahrzeuges / Motor oder Bauteiles nicht befolgt werden/wurden.

14.3

Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.

14.4

Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Motoren Zimmer GmbH insoweit von jeder Haftung frei.

14.5

Der Kunde verpflichtet sich, seine Kunden/Käufer bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

14.6

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Motorsportteilen oder Dienstleistungen für Fahrzeuge die nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden wie z.B. auf Motorsportveranstaltungen/Trackdays/Sportfahrertrainings um kurzlebige Hochleistungsprodukte handelt, die teilweise nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Für diese speziellen Motorsportteile/Dienstleistung können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen auch nicht für Personenschäden oder an Dritte.

14.7

Der Kunde verpflichtet sich nach einer Motorinstandsetzung oder Neu-Inbetriebnahme eines Motors einen einmaligen Service nach 400-600 Kilometer Laufleistung oder 4-8 Betriebsstunden nach Motoren Zimmer GmbH Vorgabe durchzuführen. Die notwendigen Arbeitsanweisungen erhalten Sie auf Anfrage, da diese je nach Motorentyp unterschiedlich sind. Sollte dieses nicht erfolgen, können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen.

14.8

Bei der Inbetriebnahme von Motoren die nicht durch die Firma Motoren Zimmer GmbH in Betrieb genommen werden, sind besondere Vorgaben und Prüfungen durchzuführen. Sollten diese nicht befolgt werden, können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Die Notwendigen Arbeitsanweisungen erhalten Sie auf Anfrage, da diese je nach Motorentyp unterschiedlich sind.

15. Abbildung von Kundenfahrzeugen zu Werbezwecken

Der Kunde akzeptiert, dass die Firma Motoren Zimmer GmbH ggf. digitale Aufnahmen in z. B. Bild- und Videoform vom Kundenfahrzeug anfertigt und diese zu eigenen Werbe- und Marketingzwecken in Medien veröffentlicht (z. B. Video des Fahrzeugs im Rahmen der Reparatur auf dem Motoren Zimmer YouTube-Kanal). Hierbei werden kundenbezogene Daten unkenntlich gemacht.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des eigentlichen Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich soweit wie möglich gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.

17. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand

Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das Amtsgericht in 31785 Hameln Deutschland.

Stand

2021

Herausgeber

Motoren Zimmer GmbH

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