Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Motoren Zimmer GmbH
1. Allgemeines
Allen Kauf-, Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen mit Motoren Zimmer GmbH liegen,
sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB
zugrunde. Gegenteiligen Bedingungen vom Kunden wird widersprochen. Verbraucher im Sinne
nachfolgender Bedingungen sind natürliche Personen, denen bei Vertragsabschluss keine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im
Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss im Rahmen einer gewerblichen oder
selbständigen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne nachfolgender Bedingungen sind alle, die
Leistungen von Motoren Zimmer GmbH nachfragenden oder ihr Interesse daran bekundenden
Geschäftspartner.
2. Angebote
Angebote sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Diese gelten
ab Lager und schließen demgemäß Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von
Motoren Zimmer GmbH verbindlich. Soweit Angestellte von Motoren Zimmer GmbH oder sonstige
für Motoren Zimmer GmbH tätige Personen mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen
abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit
stets der schriftlichen Bestätigung durch Motoren Zimmer GmbH. Die etwa zum Angebot
gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- oder sonstige
technischen Angaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
3. Preise
Preise gelten ab Betrieb oder ab Lager Motoren Zimmer GmbH inkl. ges. MwSt. Maßgebend sind
die am Tage des Vetragsabschlusses gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und
Liefertermin mehr als vier Monate, ohne dass Motoren Zimmer GmbH in Verzug ist, gilt der am
Liefertag gültige Listenpreis.
4. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert Motoren Zimmer GmbH „ab Firmenstandort“.
Lieferzeiten rechnen vom Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung an, frühestens aber
vom Tage ab, an dem die endgültige Ausführung in schriftlicher Form festgestellt worden ist.
Wurde für die Lieferung eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und will der Käufer vom Vertrag
zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wird der Käufer durch das
Verstreichen der Lieferfrist nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung
der Leistung und der Erklärung befreit. Dies gilt nur dann nicht, wenn Motoren Zimmer GmbH eine
Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Lieferfristen verlängern sich, auch soweit bereits Verzug eingetreten ist, angemessen bei
Verzögerungen infolge höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss
eingetretenen Hindernissen, soweit diese Motoren Zimmer GmbH nicht zu vertreten hat. Treten
solche Hindernisse auf, kann der Käufer von Motoren Zimmer GmbH die Erklärung verlangen, ob
er zurücktritt oder in angemessener Frist liefern will. Soweit sich Motoren Zimmer GmbH hierüber
nicht erklärt, kann der Käufer zurücktreten.
Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten –
auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten
verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haftet Motoren Zimmer GmbH nicht.
Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Motoren Zimmer GmbH
gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5. Abnahme
Erfolgt die Übernahme von Fahrzeugen oder Teilen vereinbarungsgemäß im Betrieb von Motoren
Zimmer GmbH, so kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8
Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen
Rechnung das Fahrzeug oder die Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt.
Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behält Motoren Zimmer
GmbH sich vor, als Standgeld die ortsüblichen Gebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu
berechnen. Auf den Rechnungsbetrag erhebt Motoren Zimmer GmbH von Nichtkaufleuten
Verzugszinsen von 5%, von Kaufleuten von 8%, jeweils über dem Basissatz der Europäischen
Zentralbank.
Bleibt der Kunde auch nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des
Vertragsgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage im
Rückstand, so ist Motoren Zimmer GmbH nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
es sei denn, der Kunde weist Motoren Zimmer GmbH einen berechtigten Grund für die
unterbliebene Übernahme nach. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt mindestens 15% des
vereinbarten Preises, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden geringer ist.
Umgekehrt bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Warenrücknahmen und Lieferungen
Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine
Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde
für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns
zurückgeschickt werden. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der
zurückgesandten Ware. Die Gutschrift erfolgt auf Ihrem Kundenkonto und wird nicht Bar
ausgezahlt. Die Rücksendung muss frankiert erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer
15 % des Warenwerts, aber mindestens 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Waren mit einem
Nettowarenwert unter 50,00 EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift
zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung
ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
6.1 Rücksendekosten für Waren im Falle des Widerrufs
Für Verbraucher gilt:
Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so werden Ihnen die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurückzusenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei
einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei.
7. Reparaturen
Für vom Kunden angelieferte Ersatzteile und daraus resultierende Folgeschäden wird keine
Gewährleistung übernommen. Für entstandene Schäden aus vom Kunden bereitgestellten
Schmiermitteln für Motoren wird ebenfalls keine Gewährleistung übernommen.
Wird die Durchführung von Reparaturen in Auftrag gegeben, liegt die Entscheidung, ob die
Reparatur in eigener oder in fremder Werkstatt erfolgt, im Ermessen von Motoren Zimmer GmbH.
Die obigen Gewährleistungsvorschriften finden entsprechende Anwendung. Kosten für Versand
und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Reparaturrechnungen sind sofort fällig.
8. Gefahrübergang
Unternehmer tragen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der von Motoren Zimmer GmbH erbrachten Leistung ab Übergabe, beim Versendungsverkauf ab
Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte
Person oder Firma.
Verbraucher tragen genannte Gefahren beim Versendungskauf erst ab Übergabe der Sache. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
9.Gewährleistung/Nacherfüllung
9.1 Gegenüber Unternehmern
Für Geschäfte mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen 12
Monate ab Aus- oder Ablieferung.
Unternehmer haben offensichtliche Fehler von Motoren Zimmer GmbH innerhalb einer Frist von 2
Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei
Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist
Motoren Zimmer GmbH unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer
haben zu beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und er von ihnen rechtzeitig
festgestellt und angezeigt wurde.
Die Gewährleistung erfolgt gegenüber Unternehmern nach Wahl von Motoren Zimmer GmbH
Zimmer durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber
ausgetauschte Teile wird bis zum Anlauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen
Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.
Im Fall leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzungen von
Motoren Zimmer GmbH sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind
Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt. Setzt der Unternehmer
eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach
fruchtlosem Ablauf binnen zweier Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder
weiterhin Erfüllung verlangt. Wird nicht fristgerecht Erfüllung verlangt, erlischt der
Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt kann nicht auch noch Schadenersatz wegen eines Sachmangels
gefordert werden.
Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei
ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied
zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, Motoren Zimmer GmbH hätte den
Vertrag arglistig verletzt.
Bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger oder arglistiger Verletzung einer vertraglichen
Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem
Auftraggeber ein 20% des Leistungspreises übersteigender Schaden entstanden ist.
Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen
wesentlichen Vertragspflichten, hinsichtlich deren er vorzuleisten hat, nicht nachkommt oder wenn
er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerleglich vermutet, wenn
er hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit über 5.000 Euro
ungeachtet mindestens zweier befristeter Mahnungen in Zahlungsverzug ist.
Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form
gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.
Motoren Zimmer GmbH ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht
beseitigt werden, kann ein Unternehmer Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf
Ersatzlieferung besteht nicht.
Mit Unternehmern vereinbart Motoren Zimmer GmbH, dass als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur ihre Produktbeschreibung oder eine solche des jeweiligen Herstellers gilt.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des jeweiligen Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
9.2 Gegenüber Verbrauchern
Verbraucher als Kunden müssen Motoren Zimmer GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen
nach dem Zeitpunkt, in dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, offensichtliche Mängel
schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die
rechtzeitige Anzeige, erlöschen Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche zwei Wochen
nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, Motoren Zimmer GmbH
hätte arglistig gehandelt.
Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurden sie
durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsabschluss veranlasst, trifft sie die
Beweislast für diese Ursache.
Für Verbraucher gilt ferner, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Fall neuer Sachen eine
Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Im Falle gebrauchter Sachen
beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Verbraucher können bei Waren im Wert von unter 3.000 Euro zunächst nur Ersatzlieferung
fordern. Bei Sachen von darüberliegendem Wert steht Motoren Zimmer GmbH binnen
angemessener Zeit von höchstens 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist
Motoren Zimmer GmbH die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung
durch Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Verbraucher nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung,
steht ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mangelbeseitigung, die nicht kürzer als zwei Wochen sein
darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier weiterer Wochen zu erklären, ob er vom
Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt
sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines
Sachmangels.
9.3 Verjährung
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware,
es sei denn, Motoren Zimmer GmbH wäre Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vorzuwerfen
oder es handelte sich um einen Personenschaden.
10. Versand und Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei Versandweg und
Versandmittel der Wahl von Motoren Zimmer GmbH überlassen sind, wenn nichts anderes
vereinbart ist.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf
Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem
Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder
Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von Motoren Zimmer GmbH auf
den Käufer über.
Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer
Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders
vereinbart, inh. von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen. Die Zahlung hat ohne jeden
Abzug mit den heute üblichen Zahlungsmitteln bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder
spätestens innerhalb 7 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug kann Motoren Zimmer GmbH von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von
8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, von Verbrauchern
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.
Die Vertragspartner dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt, sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist, bis
zur vollständigen Bezahlung der Motoren Zimmer GmbH aus dem Vertrag zustehenden
Forderungen sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten, Zinsen) Eigentum von Motoren
Zimmer GmbH.
Falls der Kunde Unternehmer ist, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum
Vertragsschluss offenen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von Motoren Zimmer GmbH.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil,
Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des
Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Motoren Zimmer GmbH
unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Waren
sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend
zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der
Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Motoren Zimmer GmbH die Versicherung auf seine
Kosten abschließen und ihn mit den Kosten belasten.
Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Verpflichtungen, das Vorbehaltseigentum zu erhalten
und zu versichern, kann Motoren Zimmer GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom
Kunden herausverlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist
unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch
freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch von Motoren Zimmer
GmbH hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm stünde ein durch den
Vertrag begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten
ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen
Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist Motoren Zimmer GmbH
verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen.
Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich
Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen
werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des
Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht.
Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder
gepfändet, so ist Motoren Zimmer GmbH dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff
Dritter, insbesondere im Falle der Pfändung, hat der Kunde zusätzlich den Dritten sofort auf den
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer
des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung
des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
12. Pfandrecht und Zurückbehaltung
An dem Gegenstand, der aufgrund eines Auftrags in den Besitz von Motoren Zimmer GmbH
gelangt ist, steht ihr wegen aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, sofern diese in einem
natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Herausgabeanspruch des Kunden
stehen, ein Zurückbehaltungs- und ein Pfandrecht zu. Motoren Zimmer GmbH ist zur
Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung
genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte bekannte Anschrift des
Kunden.
13. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Motoren Zimmer
GmbH auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen ordentlichen Kaufmann
vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmen haftet Motoren Zimmer GmbH bei leicht fahrlässiger oder nicht
arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen keine Produkthaftungsansprüche und keine
Ansprüche wegen eines Personenschadens.
14. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung,
Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht
14.1
Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Motoren Zimmer GmbH
angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning
vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den
Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde
wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und
Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies,
physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann.
Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das
Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die
Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Motoren Zimmer GmbH bietet deshalb
die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.
Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Motoren Zimmer
GmbH nur insoweit, als sie durch von Motoren Zimmer GmbH eingebaute, fehlerhafte, das heißt
nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen
Steuerchips haftet Motoren Zimmer GmbH damit ausdrücklich nur für solche Schäden am
Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die
lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Wir weisen
außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die aufgrund Verschleiß durch
überdurchschnittlich hohe Laufleistungen (> 25.000 km/Jahr) entstanden sind, von der
Gewährleistung ausgenommen sind.
14.2
Motoren Zimmer GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum
Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw.
Fahrzeugverkäufers führen kann. Ebenso erlischt der Anspruch gegenüber Motoren Zimmer
GmbH auf Gewährleistung/Haftung, wenn am Fahrzeug / Motor, Teile verbaut wurden bzw.
Betriebsstoffe verwendet wurden, die nicht vom Hersteller vorgeschrieben sind. Gleiches gilt wenn
die Vorgaben von Motoren Zimmer GmbH ( sollte es keine geben gelten die Herstellervorgaben)
für den Betrieb das Fahrzeuges / Motor oder Bauteiles nicht befolgt werden/wurden.
14.3
Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und
Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine
ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von
umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den
Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der
Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich
schriftlich zugesichert.
14.4
Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet,
für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Motoren Zimmer
GmbH insoweit von jeder Haftung frei.
14.5
Der Kunde verpflichtet sich, seine Kunden/Käufer bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem
Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
14.6
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Motorsportteilen oder Dienstleistungen für
Fahrzeuge die nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden wie z.B. auf
Motorsportveranstaltungen/Trackdays/Sportfahrertrainings um kurzlebige Hochleistungsprodukte
handelt, die teilweise nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Für diese
speziellen Motorsportteile/Dienstleistung können wir keine Gewährleistung oder Haftung
übernehmen auch nicht für Personenschäden oder an Dritte.
14.7
Der Kunde verpflichtet sich nach einer Motorinstandsetzung oder Neu-Inbetriebnahme eines
Motors einen einmaligen Service nach 400-600 Kilometer Laufleistung oder 4-8 Betriebsstunden
nach Motoren Zimmer GmbH Vorgabe durchzuführen. Die notwendigen Arbeitsanweisungen
erhalten Sie auf Anfrage, da diese je nach Motorentyp unterschiedlich sind. Sollte dieses nicht
erfolgen, können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen.
14.8
Bei der Inbetriebnahme von Motoren die nicht durch die Firma Motoren Zimmer GmbH in Betrieb
genommen werden, sind besondere Vorgaben und Prüfungen durchzuführen. Sollten diese nicht
befolgt werden, können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Die Notwendigen
Arbeitsanweisungen erhalten Sie auf Anfrage, da diese je nach Motorentyp unterschiedlich sind.
15. Abbildung von Kundenfahrzeugen zu Werbezwecken
Der Kunde akzeptiert, dass die Firma Motoren Zimmer GmbH sowie Medien Zimmer GmbH ggf.
digitale Aufnahmen in z. B. Bild- und Videoform vom Kundenfahrzeug anfertigt und diese zu
eigenen Werbe- und Marketingzwecken in Medien veröffentlicht (z. B. Video des Fahrzeugs im
Rahmen der Reparatur auf dessen Socialmedia Plattformen).
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des eigentlichen Vertrages unwirksam oder
anfechtbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht
berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung unverzüglich
durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich soweit wie möglich gleichkommende
Bestimmung zu ersetzen.
17. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht,
Erfüllungsort, Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das Amtsgericht in 31785 Hameln Deutschland.
Stand
04.01.2024
Herausgeber
Motoren Zimmer GmbH
Jean-Pierre Zimmer